AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

                                                  

AGB`s der Stickerei Kraus, Pfarrer-Lukas-Str. 40, 93413 Cham

 

I. Geltungsbereich

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen und Lieferungen sowie sonstigen geschäftlichen Beziehungen zwischen der Stickerei Kraus und unseren Kunden. Entgegenstehende Bedingungen unseres Kunden haben keine Geltung, auch wenn die Stickerei Kraus Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

  • Verbraucher haben Widerrufsrecht (vgl. Widerrufsrecht)

 

II. Angebote und Bestellungen

 

  • Der Abschluss des Vertrages mit dem Kunden erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von der Stickerei Kraus oder nach unserer Wahl durch Absendung der bestellten Ware. Die Stickerei Kraus behält sich vor, Bestellungen ohne nähere Begründung nicht anzunehmen.

 

  • Die Stickerei Kraus bezieht viele seiner Textilien aus dem Ausland. Jede Annahme von Bestellungen erfolgt deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Stickerei Kraus selbst von den Vorlieferanten beliefert wird.

 

III. Lieferungen

 

  • Teillieferungen sind zulässig und verpflichten unseren Kunden zur Zahlung des anteiligen Kaufpreises. Etwas anderes gilt nur dann, wenn unser Kunde an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse hat. Letzteres ist von unserem Kunden nachzuweisen.

 

  • Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager der Stickerei Kraus und auf Kosten unseres Kunden.

 

  • Die Wahl des Versandwegs bleibt der Stickerei Kraus überlassen, sofern nicht im Kaufvertrag ein besonderer Versandweg vereinbart worden ist. Wird auf Wunsch unseres Kunden nach Bestätigung des Auftrags der Reiseweg oder die Versandart geändert, so gehen alle dadurch entstehenden Kosten zu seinen Lasten. Frachtersparnis durch Veränderung des Bestimmungsortes oder durch andere auf die Frachtkosten einwirkende Umstände wird nicht vergütet.

 

  • Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten unseres Kunden.

 

IV. Lieferfristen

 

  • Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten, deren Mitteilung durch den Käufer für die Ausführung des Auftrages erforderlich ist, sowie vor Eingang einer mit unserem Kunden vereinbarten Vorauszahlung.

 

  • Bei verschuldeter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist durch die Stickerei Kraus hat unser Kunde zunächst schriftlich eine Nachfrist von wenigstens vier Wochen zu setzen, bevor er gesetzliche Rechte wegen Nichterfüllung oder Verzuges geltend machen kann.

 

  • Schadenersatzansprüche wegen Verzugs oder nachträglicher Unmöglichkeit zur Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Stickerei Kraus ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten trifft. Bei Kaufleuten ist die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden und von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden unabhängig vom Verschuldungsgrad ausgeschlossen.

 

  • Ordnungsgemäß gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Stickerei Kraus zurückgenommen. In diesem Fall berechnet die Stickerei Kraus seinem Kunden 15% des am Rückgabetag gültigen Netto-Preises (mindestens aber 15,00 Euro) der Ware als Bearbeitungsgebühr.

 

  • Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Umständen, die die Stickerei Kraus nicht zu vertreten hat, insbesondere auf höherer Gewalt, wird die Stickerei Kraus von der Verpflichtung zur Lieferung der bestellten Ware frei.

 

V. Veredeln der Ware

 

  • Im Falle einer Veredelung der Ware durch die Stickerei Kraus , mit Druck, Stick oder durch andere Veredelungsverfahren, hat unser Kunde - soweit möglich - die zugehörigen Vorlagen an die Stickerei Kraus zu übergeben sowie Angaben darüber zu machen, in welcher Größe, Farbe und konkret an welcher Stelle die Veredelung erfolgen soll. Existieren derartige Vorlagen nicht, werden diese von der Stickerei Kraus zu Selbstkosten erstellt und unserem Kunden in Rechnung gestellt. Von der Stickerei Kraus erstellte Schablonen, Grafiken und Stickprogramme bleiben Eigentum von der Stickerei Kraus und werden für Nachaufträge archiviert.

 

  • Vor der Veredelung durch die Stickerei Kraus erhält der Kunde je nach Vereinbarung eine Simulation, Probe oder Ausfallmuster mit der Aufforderung, dies ist der Stickerei Kraus unverzüglich mitzuteilen, ob er mit dieser Ausführung einverstanden ist. Erteilt der Kunde der Stickerei Kraus sein Einverständnis, sind nachträgliche Mängelrügen insoweit ausgeschlossen, als sie die Größe, konkrete Ausgestaltung, Inhalt und Anordnung des Motivs selbst betreffen. Gleiches gilt, falls die Übersendung eines Korrekturabzugs im Hinblick auf die Terminvorgaben unseres Kunden aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist.

 

  • Die Stickerei Kraus kann nicht haftbar gemacht werden für die Kosten oder Verluste, die sich aus der Verletzung von Patenten, Warenzeichen, amtlich geschützten Zeichnungen oder Urheberrechten entsprechend den Zeichnungen, Spezifizierungen oder Angaben des Kunden ergeben. Die gilt auch für die Verwendung von Wörtern, Zeichnungen und Symbolen, die der Kunde als Veredelungsauftrag eingereicht hat. Der Kunde ist für das Copyright alleinverantwortlich und stellt die Stickerei Kraus von allen Ansprüchen frei.

 

VI. Gefahrübergang

 

  • Die Transportgefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur auf unseren Kunden über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die unser Kunde zu vertreten hat, erfolgt der Gefahrübergang bereits zum Zeitpunkt unserer erstmaligen Versandbereitschaft; in diesem Fall ist die Stickerei Kraus jedoch auf Verlangen und auf Kosten unseres Kunden verpflichtet, die Ware versichern zu lassen.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

 

  • Die Stickerei Kraus behält sich das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten bis zum Eingang aller Zahlungen vor ("Vorbehaltsware").

 

  • Die dem Käufer gelieferten Produkte bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, Eigentum der Stickerei Kraus.

 

VIII. Preise und Zahlungen

 

  • Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer.

 

  • Bei Zahlungsverzug ist die Stickerei Kraus berechtigt Verzugszinsen nach unserer Wahl entweder in der zum Verzugszeitpunkt von deutschen Großbanken für Kontokorrentkredite geforderten Höhe oder in Höhe von 12% über dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Basisdiskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Bei Zahlungsverzug werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindungen sofort fällig, und zwar in voller Höhe, also ohne Berücksichtigung etwa eingeräumter Rabatte oder sonstiger Nachlässe.

 

  • Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Kunden aufgrund ausstehender Lieferungen aus anderen Aufträgen ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

  • Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so ist die Stickerei Kraus berechtigt, die Lieferung bestätigter Aufträge bis zur Bewirkung der überfälligen Zahlung zu verweigern.

 

IX. Gewährleistung

 

  • Zugesicherte Eigenschaften unserer Waren liegen nur vor, wenn sie schriftlich gesondert vereinbart worden sind. Im Falle des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft sind Ansprüche auf Erstattung von Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.

 

  • Die geliefert Ware ist von unserem Kunden unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Beschaffenheit, zugesicherte Eigenschaften und Mengenabweichungen zu untersuchen. Stellt unser Kunde Mängel oder derartige Abweichungen fest, hat er dies innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt, falls die Mängel später festgestellt werden ab dem Zeitpunkt der Feststellung. Wird unsere Ware trotz Feststellung von Mängeln oder mengenmäßigen Abweichungen verarbeitet und dabei insbesondere Veredelt, sind über die zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels gegebenen Ansprüche gleich welcher Art ebenso ausgeschlossen wie ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages.

 

  • Die Einhaltung von Farbvorlagen wird die Stickerei Kraus - soweit irgendwie möglich - gewährleisten. Zwischen unseren Kunden und der Stickerei Kraus besteht allerdings Einigkeit darüber, dass geringfügige Farbabweichungen keinen Mangel darstellen und deshalb nicht zu Gewährleistungsansprüchen unseres Kunden führen.

 

  • Im Falle eines festgestellten Mangels hat unser Kunde der Stickerei Kraus eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu setzen. Ist eine solche Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich, fehlgeschlagen oder von der Stickerei Kraus trotz angemessener Fristsetzung verweigert worden, so steht dem Kunden wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung (Minderung) zu. Weitergehende Ansprüche unseres Kunden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz des ihm entstandenen mittelbaren oder unmittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen.

 

  • Textilien mit Farbveränderungen, die während der Gewährleitungsfrist durch UV-Strahlung entstanden sind, können nicht als Mangel geltend gemacht werden und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

 

X. Haftung

 

  • Unser Kunde kann Schadenersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher, vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten ebenso wie Ansprüche aus unerlaubter Handlung nur geltend machen, soweit die Verletzung dieser Pflichten auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Im Falle atypischer oder nicht vorhersehbarer Schäden beschränkt sich unsere Schadenersatzhaftung auf den Netto-Warenwert.

XII. Schlussbestimmungen

 

  • Die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten werden von der Stickerei unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet.

 

  • Änderungen und Ergänzungen, die Aufhebung und die Kündigung unseres Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung dieser Schriftformabrede selbst.

 

  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unseres Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt diejenige wirksame, die wir mit unserem Kunden vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Entsprechendes gilt im Falle der Ausfüllung von Vertragslücken.